Die Sally Perel Gesamtschule ist eine teilgebundene Ganztagsschule mit ganztägigen Unterrichts- und Freizeitangeboten an vier Tagen der vollen Unterrichtswoche. Die Schule will ihren Schülerinnen und Schülern den Erfahrungsraum und die Gestaltungsfreiheit bieten, die zur Erfüllung des Bildungsauftrags des Niedersächsischen Schulgesetzes erforderlich sind. Die Sally Perel Gesamtschule möchte ihren Schülerinnen und Schülern die Fähigkeit zu einem eigenverantwortlich geführten Leben vermitteln. Dazu gehören insbesondere die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und der sozialen Fähigkeiten, die Herausbildung aktiven Freizeitverhaltens und die Vorbereitung des Übergangs in eine berufliche Tätigkeit oder weiterführende Ausbildung.
Der Unterricht beginnt um 7.50 Uhr. Die Stundenplangestaltung unterliegt an drei Wochentagen einer ganztägigen Rhythmisierung bis 15.30 Uhr, die den Schülerinnen und Schülern einen angemessenen Wechsel von Arbeits- und Entspannungsphasen ermöglicht. Am vierten und fünften Tag endet der Pflichtunterricht um 13.00 Uhr.
Die Schul- und Klassenräume sind ab 7.30 Uhr geöffnet, um den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, den Schultagesbeginn individuell zu gestalten. Die folgenden Unterrichtsstunden sind aus lernpsychologischen Gründen in Blöcke zu je 90 Minuten zusammengefasst. Zwischen diesen Blöcken liegen große Pausen von jeweils 20 Minuten, die genug Zeit zur aktiven Entspannung bieten.
Am Montag beginnt der Unterricht nach Möglichkeit mit einer Stunde bei einer/m der beiden Tutoren, die Woche endet am Freitag mit einer Klassenratsstunde.
Die Schülerinnen und Schüler haben durch im Stundenplan verankerte Wochenplanstunden die Möglichkeit Aufgaben verschiedener Fächer in Form von Wochenplänen zu bearbeiten. Während dieser Stunden steht den Schülerinnen und Schülern eine Lehrkraft zur Beratung zur Seite. Die Kontrolle erfolgt durch Selbstkontrolle, gegenseitige Schülerkontrolle und durch die Fachlehrkraft nach Ablauf der Woche. In den Jahrgängen 5 bis 8 sind jeweils vier Wochenplanstunden vorgesehen, in den Jahrgängen 9 und 10 jeweils drei. Für Vokabelarbeit, Recherchen für Referate, Vorbereitung von Klassenarbeiten, umfassende Lektüren usw. erhalten die Schülerinnen und Schüler von der Fachlehrkraft Lerntipps und Unterstützung während der Wochenplanstunden. Je älter die Schülerinnen und Schüler und je umfangreicher und anspruchsvoller die Aufgaben werden, umso mehr arbeiten die Schülerinnen und Schüler auch zu Hause. Die notwendige Beratung dazu erfolgt ebenfalls in den Wochenplanstunden.
Neben den Wochenplanstunden werden in den zusätzlichen Stunden Angebote des sozialen Lernens, der Medienbildung und des Förderns gemacht.
Mehrmals im Schuljahr wird das übliche Zeitschema durchbrochen durch Projektphasen. Der Fachunterricht wird dabei teilweise oder vollständig aufgelöst. Schülerinnen und Schüler arbeiten selbstständig an gewählten Themen. Geeignete außerschulische Lernorte (Staatstheater, Phaeno, Autostadt, Beratungsstellen, … ) werden in die Projekte einbezogen.
Die 60-minütige Mittagspause bietet Gelegenheit für soziales Leben und intensive Kommunikation. Spiel und Erholung, Freiluftaktivitäten und Rückzugsmöglichkeiten werden für diesen Zeitraum angeboten. Es ist wünschenswert, für diesen Bereich sowohl eine Sozialpädagogin und einen Sozialpädagogen zur Verfügung zu haben, als auch durch Kooperationsverträge oder Elternmitarbeit verschiedene Aktivitäten zu ermöglichen (Turnhalle, Bibliothek, Bastelangebote…).
Die gemeinsame Mahlzeit stellt das Hauptelement der Mittagspause dar. Kinder und Jugendliche brauchen ein gesundes, ausgewogenes Essen, um einen langen Schultag erfolgreich zu bewältigen. Dieses wird in Kooperation mit den Neuerkeröder Werkstätten GmbH und dem Mensaverein IGS Volkmarode e. V. angeboten. Die Schülerinnen und Schüler essen klassenweise (im Schichtbetrieb), sie werden dabei im 5. Jahrgang von ihrer Tutorin bzw. ihrem Tutor begleitet.
Die Schülerinnen und Schüler können an dem vierten Tag, an dem kein verpflichtender Nachmittagsunterricht stattfindet, im Zuge der Ganztagsschule freiwillig an einer Arbeitsgemeinschaft teilnehmen. Die Arbeitsgemeinschaften werden in Kooperation mit Verbänden und Organisationen (z. B. Sportvereine, Staatstheater, Musikschulen, Hilfsgesellschaften, Kirchen, BUND) oder von Eltern und Privatpersonen angeboten.
Für die Schule bedeutet das
- eine große Vielfalt des AG-Programms mit kleinen Lerngruppen
- inhaltliche Qualität / „Spezialisten“ als AG-Betreuung
- Integration der IGS in das Braunschweiger Umfeld
Wir begreifen die Arbeitsgemeinschaften als ein alternatives Lernfeld, in dem die Schülerinnen und Schüler nicht nur an neue Inhalte als Anregung für die Freizeitgestaltung herangeführt werden sollen, sondern in denen sie auch in ihren unterschiedlichen Begabungen und Interessen systematisch gefördert werden sollen. Schülerinnen und Schüler arbeiten dabei auch für das Schulleben (Reparaturen, Kiosk, Kochen, Garten, Biotop). Die Arbeitsgemeinschaften leisten so einen wichtigen Beitrag zur Profilbildung des Einzelnen.
Dieser Anspruch hat Konsequenzen für die Organisation des AG-Bereiches und die pädagogische Begleitung durch die Lehrkräfte:
- Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich für ein halbes Jahr zur Teilnahme an einer AG, ein Wechsel bzw. Ausscheiden ist nur in begründeten Fällen in Absprache mit den Eltern, den Tutorinnen bzw. Tutoren und den AG-Verantwortlichen möglich.
- In vielen AGs (z.B. Musikinstrumente, Sprachen) ist eine kontinuierliche Mitarbeit über mehrere Halbjahre erwünscht. Kinder, die schon in einer AG sind, werden bei Wiederanwahl bevorzugt aufgenommen.
- Die Anwahl erfolgt in Absprache mit den Eltern und Tutorinnen bzw. Tutoren.
Zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen (z.B. „Kulturelle Pause“) und bei besonderen Anlässen erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaften die Möglichkeit, sich und ihr Können zu präsentieren. Die Schülerinnen und Schüler erleben so eine besondere Wertschätzung ihrer Arbeit in diesem freiwilligen Lernfeld.
Schulfeste und Schulfeiern runden das Schulleben ab.
(Beschlossen von der 20. Gesamtkonferenz am 12.6.2014, modifiziert durch die DPK am 2.7.2014)