Sammel-Schülerzeitkarten beantragen bis 5. Juni 2023

 

Hinweis zur Beantragung der Sammel-Schülerzeitkarten für das Schuljahr 2023/2024. 

Ab diesem Jahr können die Sammel-Schülerzeitkarten online über die Homepage der Stadt Braunschweig beantragt werden. 

Sollten Sie Probleme beim Ausdrucken des Formulars haben, können Sie hier das Antragsformular 2023/2024 als PDF-Dokument herunterladen.

 

 

Weitere Hinweise der Stadt Braunschweig

Für die Antragsbearbeitung ist eine Bestätigung durch die im Schuljahr 2023/2024 besuchte Schule (Punkt 2 im Antrag) zwingend erforderlich.

Bitte stellen Sie die Anträge auf Sammel-Schülerzeitkarten für das Schuljahr 2023/2024 so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis zum 5. Juni 2023. 

Es ist nur eine Antragsstellung möglich.

Kurzfristige Änderungen (Schulwechsel, Umzug) sind dem Fachbereich unverzüglich per Mail an das Funktionspostfach sszk@braunschweig.de oder telefonisch unter den Rufnummern 0531 470-3251 oder 0531 470-3254 mitzuteilen. 

Reichen Sie den Antrag auf Sammel-Schülerzeitkarte (SSZK) schnellstmöglich über das Sekretariat der besuchten Schule ein. 

Die gefertigten Sammel-Schülerzeitkarten werden in der ersten Woche nach den Schulferien in den Schulen ausgehändigt.

Der Antrag gilt nicht als vorläufige Fahrerlaubnis.

 

Bei Rückfragen zu …

… Anträgen zur Erstattung von Beförderungskosten, sowie bei allgemeinen Fragen zur Beantragung einer Sammel-Schülerzeitkarte stehen Ihnen Frau Gebhardt (0531 470-3254) und Frau Herweg (0531 470-3251) telefonisch und per Mail unter sszk@braunschweig.de zur Verfügung.

Bei Rückfragen zur Individualbeförderung wenden Sie sich bitte an Frau Packeiser (0531 470-3848) und Frau Bahn (0531 470-3238) telefonisch und per Mail unter schuelerbefoerderung@braunschweig.de.

 

Sitzung des SER am 2.12., Informationen zur Arbeit des Schulvorstands / der Gesamtkonferenz

 *** Informationen zur Arbeit im Schulvorstand ***

Der Schulvorstand ist seit 2007 ein zweites Kollegialorgan, daraus ergibt sich für die Eltern- und Schülermitarbeit ein deutlich vergrößerter Mitwirkungs- und Verantwortungsbereich. Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler entscheiden zusammen über Inhalte und Ausgestaltung der schulischen Arbeit.

Aufgaben des Schulvorstands (unter anderem):

Der Schulvorstand entscheidet über die Ausgestaltung der Eigenverantwortlichkeit im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten.

Der Schulvorstand entscheidet über den Haushaltsplan, der vom Schulleiterin oder der Schulleiter vorgelegt wird. Der Vorstand entscheidet außerdem über die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters.

Der Schulvorstand entscheidet über die Ausgestaltung der Stundentafel.

Der Schulvorstand entscheidet über Schulpartnerschaften im In- und Ausland.

Der Schulvorstand kann Schulversuche, z. B. zur Erprobung unterschiedlicher Organisationsformen der Schule oder neuer pädagogischer Ansätze, beantragen.

Der Schulvorstand entscheidet über die Grundsätze zur Durchführung von Projektwochen.

Der Schulvorstand entscheidet über die Grundsätze für die Werbung und das Sponsoring an der Schule.

Der Schulvorstand entscheidet über die Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule.

Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und die Schulordnung.

Damit die Elternvertreter in den Schulvorständen auf Augenhöhe mit Schulleitung und den Lehrkräften zusammenarbeiten können, sind auf Initiative des Landeselternrates aus fast allen Kreisen und kreisfreien Städten so genannte Elterntrainer ausgebildet worden.

Diese Elterntrainer bieten Kurse für die Elternvertreter in den Schulvorständen an, um ein fundiertes Grundwissen zu vermitteln. Auf diese Weise sollen Elternvertreter fit für den Schulvorstand gemacht werden, damit sie engagiert und mit Sachkenntnis die Interessen der Elternschaft der jeweiligen Schule vertreten können.

Fragen zum Schulvorstand sind auf der Internetseite www.mk.niedersachsen.de des Kultusministeriums beantwortet worden unter Schule -> Unsere Schulen-> Eigenverantwortliche Schulen.

 

*** Informationen zur Arbeit in der Gesamtkonferenz ***

Die Gesamtkonferenz ist seit der Einführung der eigenverantwortlichen Schule nicht mehr das oberste Beschlussgremium der Schule. Hatte sie zuvor über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule zu entscheiden, ist nun ein enger Rahmen für die Zuständigkeiten vorgegeben. Ihre Hauptaufgabe liegt im Zusammenwirken der Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten.

Die Gesamtkonferenz beschließt das Schulprogramm, die Schulordnung und die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse. Außerdem entscheidet die Gesamtkonferenz über die Grundsätze für die Leistungsbewertung und Beurteilung und über die Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten sowie für deren Koordinierung.

Sollen im Rahmen einer kollegialen Schulleitung (§ 44) zusätzliche Lehrkräfte als Mitglieder für die Schulleitung vorgeschlagen werden, so entscheidet auch hierüber die Gesamtkonferenz.

Stimmberechtigte Mitglieder der Gesamtkonferenz sind (§ 36 NSchG)

  • die Schulleiterin oder der Schulleiter,
  • die hauptamtlich oder hauptberuflich an der Schule tätigen Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter,
  • so viele Vertreterinnen oder Vertreter der anderen Lehrkräfte, wie vollbeschäftigte Lehrkräfte notwendig wären, um den von den anderen Lehrkräften erteilten Unterricht zu erteilen,
  • die der Schule zugewiesenen Referendare und Anwärter
  • sowie jeweils ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiter, die in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Land und zum Schulträger stehen,
  • Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schüler.

Die Anzahl der Vertreter der Eltern und Schüler richtet sich nach der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der Lehrkräfte, sie beträgt

  • bei mehr als 70 stimmberechtigten Lehrkräften je 18 Schüler- und Elternvertreter,
  • bei 51 bis 70 stimmberechtigten Lehrkräften je 14 Schüler- und Elternvertreter,
  • bei 31 bis 50 stimmberechtigten Lehrkräften je 10 Schüler- und Elternvertreter,
  • bei 11 bis 30 stimmberechtigten Lehrkräften je 6 Schüler- und Elternvertreter
  • und bei bis zu 10 stimmberechtigten Lehrkräften je 4 Schüler- und Elternvertreter.

Als beratende Mitglieder gehören der Gesamtkonferenz die nicht stimmberechtigten Lehrkräfte, ein Vertreter des Schulträgers und bei Berufsschulen jeweils zwei Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber an.

Die Gesamtkonferenz kann auch beschließen, dass die beratenden Mitglieder stimmberechtigt sind.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule (§ 34 Abs. 3).

Anmeldungen für das Schuljahr 2015/16

Die Anmeldungen für das neue Schuljahr können in der Zeit vom 18. bis 23.06.2015 vorgenommen werden. Das Büro der IGS Volkmarode hat an diesen Tagen von 8.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Das Anmeldeformular kann hier heruntergeladen werden.

Tag der offenen Tür am 24.5.2014

Die IGS Volkmarode präsentiert sich mit einem Tag der offenen Tür der breiten Öffentlichkeit am Samstag, den 24. Mai 2014 von 10 bis 13 Uhr. Eingeladen sind insbesondere alle Schülerinnen und Schüler der 4. Grundschulklassen und deren Eltern.

Es besteht die Möglichkeit, sich über die neuen Räumlichkeiten der IGS und die umfangreichen Aus- und Umbaumaßnahmen, die bis zum Sommer noch durchgeführt werden, zu informieren. Daneben gibt es zahlreiche Mitmachangebote, die aus dem Unterricht oder den Projekten entstanden sind. Die besonderen Schwerpunkte der Schule (Theaterkooperation mit Bürgerstiftung Braunschweig und Staatstheater Braunschweig; Bewegte Schule in Kooperation mit Sportvereinen; Mobiles Lernen mit Laptop und iPads) werden vorgestellt.

Für das leibliche Wohl wird gesorgt.

Elterninformationsabend zum Projekt „Sucht und Sehnsucht“

Im Rahmen des Projektes „Sucht und Sehnsucht“ veranstaltet der 8. Jahrgang am 26. Februar um 18.00 Uhr einen Elterninformationsabend im Forum der IGS Volkmarode. Experten von Jugendberatungsstellen, Gesundheitsamt Braunschweig und der Polizei informieren und diskutieren über Süchte, Ursachen, Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten.

Tag der offenen Tür mit vielen Gästen

Bei strahlendem Sonnenschein hat Anfang Mai der diesjährige Tag der offenen Tür an der IGS Volkmarode stattgefunden. Zahlreiche Eltern und Kinder nutzten die Gelegenheit sich über das Profil und die Angebote der Schule zu informieren. Der Förderverein und das Mensateam sorgten für das leibliche Wohl der Gäste.weiterlesen…

Das Theaterprojekt aus Elternsicht

Aus Elternsicht ist die Kooperation „Theater In Die Schule“ der IGS Volkmarode mit dem Braunschweiger Staatstheater eine wichtige Bereicherung des Schullebens. Die Schüler lernen das Theater aus einer völlig anderen Perspektive kennen. Sie sehen nicht nur das, was sich auf der Bühne abspielt, sondern bekommen weitgehende Einblicke in das Theaterleben hinter den Kulissen.

Der jetzige sechste Jahrgang hat im letzten Schuljahr ein Schauspiel eingeübt, das Bühnenbild dafür selbst gebaut, die Kostüme angefertigt sowie die Arbeiten dazu dokumentiert und darüber einen Trailer erstellt. Klassenweise wurden die Aufgaben übernommen, aber nur das Zusammenwirken des gesamten Jahrganges hat dieses Stück entstehen lassen. Während des Schuljahres waren die Schüler mit viel Eifer dabei, ihren Teil zum Erfolg beizutragen. Sie wurden von den Theaterpädagogen und den Tutoren gut unterstützt und geleitet. Dieses Stück („Die Fürchterlichen Dreizehn“) wurde u. a. zur Einschulung des fünften Jahrganges aufgeführt und begeistert angenommen.
In diesem Schuljahr wird den Schülern des sechsten Jahrganges das Musiktheater nähergebracht. Dazu gehören eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Stück „Carmen – High School Opera“ und dessen Ursprung, der Oper „Carmen“ von Georges Bizet sowie Probenbesuche und zum Abschluss der Besuch einer Vorstellung des Stückes.

Die Elternschaft dankt der Bürgerstiftung Braunschweig für ihr Engagement, welches diese Kooperation ermöglicht! Wir hoffen auf eine langfristige Zusammenarbeit zwischen Schule, Staatstheater und Bürgerstiftung. Wir danken auch dem Lehrerkollegium der IGS und dem Staatstheater für ihre Arbeit in diesem kulturell wichtigen Bereich.

Sprecherteam Elternrat
(Uta Dieterich, Heiner Kickermann, Kerstin Schmelzer)