Wann kann ich den Aufnahmeantrag abgeben?

Der Aufnahmeantrag (und weitere Unterlagen) kann in der Zeit vom 04. – 05. Mai 2026 im Sekretariat der Schule abgegeben werden.

Das Sekretariat ist in der Anmeldezeit von Montag und Dienstag von 8.00 – 17.00 Uhr geöffnet.

Es geht bereits ein Geschwisterkind auf die Sally-Perel-Gesamtschule. Hat mein Kind dadurch bessere Chancen für eine Aufnahme?

Ja, auf Grundlage des Niedersächsischen Schulgesetzes und der Aufnahmeordnung der Sally-Perel-Gesamtschule besteht die Möglichkeit der bevorzugten Aufnahme in den neuen fünften Jahrgang an der Sally-Perel-Gesamtschule. Bitte reichen Sie in diesem Fall bei der Anmeldung den „Antrag auf bevorzugte Aufnahme im Rahmen der Geschwisterregelung für den neuen 5. Jahrgang“ mit ein.

Wann erfahre ich, ob mein Kind an der Sally-Perel-Gesamtschule angenommen wurde?

Die Ablehnungsbescheide senden wir ab dem 7. Mai 2026 mit dem Originalzeugnis zu, sodass abgelehnte Schülerinnen und Schüler rechtzeitig an Schulen des gegliederten Schulwesens angemeldet werden können.

Die Zusagen werden ab dem 13. Mai 2026 zugestellt.

 

Die Anmeldetermine an den Haupt- und Realschulen wie an den Gymnasien liegen nach denen der Gesamtschulen.

Was passiert, wenn die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze übersteigt?

Die Gesamtschulen der Stadt Braunschweig entscheiden im Aufnahmeverfahren nach gleichen Kriterien. Sie können nur bis an die Grenze ihrer Kapazität Kinder aufnehmen.

 

Gehen mehr Aufnahmeanträge ein, als Plätze vorhanden sind, wird ein Losverfahren angewendet. Ziel dieses Losverfahrens ist es, Schülerinnen und Schüler aller Leistungsstärken entsprechend einem repräsentativen Querschnitt der Stadt Braunschweig aufzunehmen.

Welche Unterlagen muss ich mit der Anmeldung abgeben?

Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ausgefüllter Aufnahmeantrag – mit Unterschrift (beider) der sorgeberechtigten Personen
  • Zeugnis 1. Halbjahr Klasse 4. (im Original)
  • ggf. Hinweis auf Geschwister an der Sally-Perel-Gesamtschule
  • ggf. sonderpädagogisches Fördergutachten